5.2. Die Obergerichtskasse wird angewiesen, Rechtsanwalt Adrian Dumitrescu für das Berufungsverfahren eine Entschädigung von Fr. 7'240.00 (inkl. Auslagen und Mehrwertsteuer) auszurichten. 6. 6.1. Die erstinstanzlichen Verfahrenskosten von Fr. 7'111.90 (inkl. Anklagegebühr von Fr. 1'000.00) werden der Beschuldigten zu 1/3 mit gerundet Fr. 2'370.00 auferlegt und im Übrigen auf die Staatskasse genommen. 6.2. Die Gerichtskasse Bremgarten wird angewiesen, Rechtsanwalt Adrian Dumitrescu für das erstinstanzliche Verfahren eine Entschädigung von Fr. 7'620.00 (inkl. Auslagen und Mehrwertsteuer) auszurichten. - 10 - Zustellung an: […]