Die Beschuldigte wird vom Vorwurf der Täuschung der Behörden sowie der Verletzung der Verkehrsregeln durch mangelnde Aufmerksamkeit zufolge Verwendens eines Telefons ohne Freisprechanlage während der Fahrt freigesprochen und der Nichtabgabe von Fahrzeugausweis und Kontrollschildern, der Verletzung der Verkehrsregeln durch Missachtung des signalisierten Vortritts und der Verletzung der Verkehrsregeln durch Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit schuldig gesprochen. Unter Gewichtung der ergangenen Freisprüche und den darauf entfallenden Untersuchungshandlungen rechtfertigt es sich, der Beschuldigten die vorinstanzlichen Verfahrenskosten von Fr. 7'111.90 (inkl. Anklagegebühr