3.5. Strafmindernd wirkt sich hingegen die Verletzung des Beschleunigungsgebots aus. Die Gesamtdauer des Verfahrens hat seit der ersten Einvernahme der Beschuldigten am 2. April 2019 bis zum heutigen Zeitpunkt rund 5 ½ Jahre betragen, wobei mehr als 1 ½ Jahre auf das Verfahren vor Bundesgericht entfallen sind, was in Anbetracht dessen, dass es sich um keinen komplexen Fall handelt, deutlich zu lange ist. Die Verletzung des Beschleunigungsgebots ist im Dispositiv festzuhalten und es ist ihr mit einer Strafreduktion von 10 Tagessätzen auf insgesamt 20 Tagessätze Geldstrafe Rechnung zu tragen.