Die Beschuldigte hat der ihr am 13. August 2019 eröffneten Verfügung vom 9. August 2019, mit welcher das Strassenverkehrsamt den Entzug des Fahrzeugausweises und der Kontrollschilder anordnete und die Beschuldigte aufforderte, beides innert fünf Tagen dem Strassenverkehrsamt abzugeben, keine Folge geleistet, weshalb der Fahrzeugausweis und die Kontrollschilder am 27. August 2019 im Auftrag des Strassenverkehrsamts durch die Regionalpolizei Lenzburg eingezogen werden mussten. Damit ist die Beschuldigte nicht wesentlich über die Erfüllung des Tatbestands hinausgegangen, weshalb die objektive Tatschwere als leicht einzustufen ist. -5-