So gaben die Beschuldigte und B._____ an, sie würden sich bereits seit vielen Jahren kennen, weil ihre Familien in Bosnien im selben Ort bzw. im Nachbardorf wohnen würden, hätten jedoch nicht viel Kontakt gehabt. Richtig kennengelernt hätten sie sich im Ausgang über ihre Brüder und seien seit 2016 ein Paar. Sie hätten dann zusammen beschlossen, zu heiraten und am 3. März 2017 standesamtlich geheiratet (act. 55, 82, 85, 269 f., 285 f.). Die Beschuldigte kannte das Geburtsdatum, die Namen der Eltern und der Tochter von B._____ und wusste, dass B._____ ein weiteres Kind hatte, das gestorben ist (act. 86 f.). B._____ kannte ebenfalls das Geburtsdatum der Beschuldigten (act.