Gemäss den eingereichten Arbeitsunfähigkeitszeugnissen der M._____ ist er seit dem 1. Dezember 2023 zu 80 % krankgeschrieben. Seit dem 18. März 2024 ist er im Rahmen einer beruflichen Massnahme der IV täglich während zwei Stunden bei der N._____ im Bereich Montage und Produktionslogistik tätig. Seit dem 28. Juni 2023 lebt er zudem getrennt von seiner Ehefrau. Aufgrund der strafrechtlichen Vergangenheit, der nur ansatzweise vorhandenen Einsicht und Reue und der instabilen persönlichen und finanziellen Situation des Beschuldigten bestehen nicht unerhebliche Bedenken an seiner Legalprognose, denen mit einer Probezeit von 4 Jahren Rechnung zu tragen ist.