vorinstanzlichen Hauptverhandlung) und trinkt nach eigenen Angaben seither keinen Alkohol mehr (Protokoll der Berufungsverhandlung S. 9; act. 279). Im Übrigen haben sich seine Lebensumstände hingegen nicht stabilisiert. Der Beschuldigte hat seine Stelle bei der L._____ AG im März 2022 verloren (Protokoll der Berufungsverhandlung S. 2, 4) und hatte zum Zeitpunkt der Berufungsverhandlung vom 5. Mai 2022 Schulden in Höhe von über Fr. 80'000.00 (Protokoll der Berufungsverhandlung S. 7). Gemäss der Stellungnahme des Beschuldigten vom 15. April 2024 haben sich seine finanziellen Verhältnisse seither stark verschlechtert. Gemäss den eingereichten Arbeitsunfähigkeitszeugnissen der M.