Auch scheint den Beschuldigten hauptsächlich zu reuen, dass er durch sein Handeln seinen Führerausweis verloren hat und die Wiedererlangung Geld kostet (Protokoll der Berufungsverhandlung S. 4), womit sich seine Reue im Wesentlichen in einer blossen Tatfolgenreue erschöpft. Das Geständnis des Beschuldigten vermag die negative Berücksichtigung der einschlägigen Vorstrafen im Bereich Strassenverkehr (Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Emmen vom 26. Juni 2013 wegen Nichtabgabe von Ausweisen und/oder Kontrollschildern;