Koordination gezeigt haben, indem er sowohl beim Romberg-Test als auch beim Strichgang leicht geschwankt hat (act. 187), und der Beschuldigte selbst zu seinem Zustand ausgesagt hat, er habe z.B. mit jemandem reden können, sei aber schon «fest besoffen» gewesen (Protokoll der Berufungsverhandlung S. 75).