Sie hätten dann zusammen beschlossen, zu heiraten und am 3. März 2017 standesamtlich geheiratet (act. 55, 82, 85, 266 f., 282 f.). B._____ kannte das Geburtsdatum, die Namen der Eltern und der Tochter des Beschuldigten und wusste, dass dieser ein weiteres Kind hatte, das gestorben ist (act. 86 f.). Der Beschuldigte kannte ebenfalls das Geburtsdatum von B._____ (act. 87) und wusste, dass sie in der Schweiz geboren war (act. 84), hingegen nicht, dass sie bereits früher versucht hatte, eine Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz zu erhalten (act. 269). Weiter wusste er, dass sie in der Bar in Wohlen gearbeitet und in der Wohnung darüber übernachtet hat (act.