aufdrängen, dass sich der ausgerichtete Betrag an den persönlichen finanziellen Verhältnissen orientiert und dieser bei zusätzlichen Einnahmen angepasst wird, was eine Meldung einer entsprechenden Veränderung erfordert. Die Ehefrau des Beschuldigten gab sodann bereits anlässlich des Gesprächs vom 14. Juni 2022 an, ihrem Mann gesagt zu haben, dass er die gefundene Arbeit melden müsse, sie sich aber nicht habe einmischen dürfen (Aktennotiz, act. 171). Ihre Aussagen zum erzielten Einkommen zu ergingen freiwillig zur Sicherung des Anspruchs auf Sozialhilfe und in Ausübung der Mitwirkungspflicht.