Übergabebericht der D._____ Aargau vom 3. Dezember 2020 erreichte er im Jahr 2020 das Niveau A2 2/4 (act.158). Es kann damit nicht von vorneherein davon ausgegangen werden kann, dass der Beschuldigte etwa die Ausführungen im (nur wenige Wochen vor dem ersten Arbeitseinsatz im August 2021 erlassenen) Verwaltungsentscheid der Gemeinde Q._____ vom 12. Juli 2021, in welchem (fett gedruckt) erneut darauf hingewiesen wurde, dass Veränderungen der persönlichen und/oder finanziellen Situation umgehend der Abteilung Soziales Q._____ mitzuteilen seien (act. 163), in keiner Weise verstanden habe.