3.1.3.3. Aus den Akten gehen sprachliche Schwierigkeiten des Beschuldigten und seiner Ehefrau hervor. Auch wenn offenbar eine gewisse Verständigung möglich war, machten die Sprachprobleme etwa die Ansetzung des zweiten Gesprächs vom 14. Juni 2022 im Beisein eines Dolmetschers notwendig. Zudem wies die D._____ Aargau in ihrem Übergabebericht vom 3. Dezember 2020 darauf hin, dass der Beschuldigte und seine Ehefrau Unterstützung bei der Erledigung administrativer Aufgaben benötigen würden (act. 158 f., 131).