_ vom 12. Juli 2021 (act. 160 ff.), welche beide in deutscher Sprache verfasst seien, verstanden habe und er über seine Mitwirkungs- und Meldepflicht informiert gewesen sei. Da er den Text gar nicht habe lesen und auch nicht in den Grundzügen habe verstehen können, hätten sich ihm auch keine Unklarheiten oder Verständigungsprobleme offenbart, die Nachfragen hätten provozieren können. Auch die unterschriftliche Bestätigung des Erhalts des Beiblatts "Erklärung zum Gesuch um materielle Hilfe" bestätige nicht, dass er effektiv über Bestand und Umfang der Meldepflichten orientiert gewesen sei.