3. 3.1. 3.1.1. Es ist erstellt und im Berufungsverfahren unbestritten geblieben, dass der Beschuldigte am 22. September 2016 ein Gesuch um materielle Hilfe stellte (act. 138 ff.). Das Gesuch enthielt u.a. das Beiblatt "Erklärung zum Gesuch um materielle Hilfe" mit Ausführungen u.a. zur Mitwirkungs- und Meldepflicht, welches der Beschuldigte am 22. September 2016 ebenfalls unterzeichnete (act. 148). Die Ehefrau des Beschuldigten stellte am 23. September 2016 ebenfalls ein Gesuch um materielle Hilfe (act. 143 ff.). Der Beschuldigte und seine Ehefrau erhielten ab dem 1. Oktober 2016 materielle Hilfe der Gemeinde Q._____, wobei diese separat ausgerichtet wurde.