"1. Der Beschuldigte sei in Aufhebung der Ziffern 1 und 2 des Urteils des Bezirksgerichts Aarau vom 23. August 2023 vollumfänglich von Schuld und Strafe freizusprechen. 2. In Abänderung der Ziffer 3 des Urteils des Bezirksgerichts Aarau vom 23. August 2023 seien die Kosten des vorinstanzlichen Verfahrens, -6- bestehend aus der Gerichtsgebühr, der Anklagegebühr, den Kosten der amtlichen Verteidigung sowie den Auslagen, vollumfänglich auf die Gerichtskasse zu nehmen.