Der Beschuldigte und seine Ehefrau bezogen im Tatzeitraum somit zu Unrecht insgesamt CHF 17'578.90 an materieller Hilfe von der Gemeinde Q._____. Dadurch entstand der Gemeinde Q._____ ein finanzieller Schaden in gleichem Umfang." 2. 2.1. Am 23. August 2023 fand vor dem Präsidenten des Bezirksgerichts Aarau die Hauptverhandlung statt, anlässlich welcher der Beschuldigte sowie seine Ehefrau als beschuldigte Personen befragt wurden. 2.2. Der Präsident des Bezirksgerichts Aarau erkannte mit Urteil vom 23. August 2023: