Der Beschuldigte bezieht gemeinsam mit seiner Ehefrau C._____ (separate Anklage) seit dem 1. Oktober 2016 materielle Hilfe in der Gemeinde Q._____. In der Erklärung zum Gesuch um materielle Hilfe wurden der Beschuldigte und seine Ehefrau umfassend über ihre Rechte und Pflichten, insbesondere ihre Mitwirkungs- und Meldepflicht bei veränderten Verhältnissen aufmerksam gemacht. Diese nahmen sie am 22. September 2016 bzw. 23. September 2016 unterschriftlich zur Kenntnis. In der Zeit vom 1. Oktober 2016 bis 31. Januar 2021 wurden der Beschuldigte und die Ehefrau von der D._____ Aargau betreut.