6.3. Entgegen dem Antrag des Beschuldigten (Berufungserklärung S. 3), ist A._____ als Tochter des Opfers O._____ gestützt auf Art. 122 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 StPO und Art. 116 Abs. 2 StPO grundsätzlich legitimiert, im Strafverfahren gegenüber dem Beschuldigten adhäsionsweise eigene zivilrechtliche Ansprüche geltend zu machen.