Dr. med. H._____ hat das Gutachten sowie sein Schreiben vom 25. Oktober 2022 anlässlich der Berufungsverhandlung einlässlich erläutert und ergänzt. Sodann hatte der Beschuldigte an der Berufungsverhandlung die Möglichkeit, dem Sachverständigen Ergänzungsfragen zu stellen, wovon die Verteidigung denn auch Gebrauch gemacht hat. Nachdem die durch den Beschuldigten am Gutachten geübte Kritik nicht verfängt (vgl. hierzu auch die nachfolgend abgehandelten Vorbringen des Beschuldigten), sind keine Gründe ersichtlich, weshalb die Erstellung eines neuen, eines methodenkritischen Gutachtens oder eines Obergutachtens in Auftrag gegeben werden müsste.