Dagegen habe sich O._____ aufgrund des erlittenen Herzkreislaufstillstands tatsächlich in einer konkreten Lebensgefahr befunden (ST.2022.275 UA act. 539 ff.). O._____ leidet seit der Tat an einem schweren, prolongierten Delirium und befindet sich seither in stationärer Behandlung (ST.2022.275 UA act. 771; 499.5). Dem Gutachten zufolge würden Hinweise auf eine anhaltende Störung von Hirnfunktionen vorliegen, die sich durch eine Sauerstoffminderversorgung im Rahmen des Herzkreislaufversagens plausibel erklären lassen würden. Nachdem O.____