Betreffend die Art und Weise der Tatausführung ist Folgendes festzuhalten: Der Beschuldigte hat in der Nacht vom 28./29. April 2022 in der gemeinsam mit seinem Vater, O._____, bewohnten Wohnung an der U-Strasse […] in V._____, nachdem es zu einem Streit mit diesem gekommen ist, zuerst mehrmals kräftig mit seiner Faust gegen den Kopf seines 82 Jahre alten Vaters eingeschlagen und sodann einen Gürtel mit einer metallischen Gürtelschnalle mehrfach peitschenartig und mit vollem Schwung gegen dessen Kopf geschleudert.