3.4.4. G._____ hat am 19. Juni 2023 Strafantrag gestellt (ST.2023.195 UA act. 37). Indem der Beschuldigte G._____ am 19. Juni 2023 auf dem Balänenweg in Aarau mit seiner linken Hand wissentlich und willentlich und damit vorsätzlich eine wuchtige Ohrfeige verpasst hat, hat er sowohl den objektiven als auch den subjektiven Tatbestand der Tätlichkeit gemäss Art. 126 StGB erfüllt.