Schalter der Stadtpolizei Aarau. Auf der anlässlich dieser Meldung gemachten Fotoaufnahme von G._____ ist erkennbar, dass ihre rechte Wange gerötet ist und dass sie geweint hat, weshalb ihre Wimperntusche verschmiert ist (ST.2023.195 UA act. 16 ff.). Für das Obergericht ist damit zweifellos erstellt, dass ihr am 19. Juni 2023 auf dem Balänenweg in Aarau eine Ohrfeige verpasst worden ist. Sodann ist auf der von ihr im Anschluss an die Ohrfeige erstellten Videoaufnahme zu erkennen, wie sich der Beschuldigte von der Kamera wegbewegt, jedoch für eine kurze Zeit in die Kamera blickt (ST.2023.195 UA act. 20; vgl. auch ST.2022.275 UA act.