Aufgrund der Ohrfeige habe sich die Sonnenbrille von G._____, welche sie getragen habe, verschoben. Danach habe G._____ vom Beschuldigten verlangt, dass er ihr seine Personalien mitteile, woraufhin der Beschuldigte weggegangen sei und sie zu weinen begonnen habe. Sie sei ihm dann zu Fuss nachgegangen und habe ihr Mobiltelefon hervorgenommen und damit angefangen, den Beschuldigten zu filmen. Der Beschuldigte habe nicht reagiert und sei weggegangen. Ihre Aussagen sind schlüssig und nachvollziehbar, zumal keine übermässige Belastungstendenz erkennbar ist. So gab G.___