ob sie ihn überfahren wolle. Nachdem sie zum Beschuldigten gesagt habe, sie habe gemeint, es herrsche Rechtsverkehr, sei bei ihm die Sicherung durchgebrannt. Der Beschuldigte sei dann zu G._____ hingegangen und habe nur noch einen Abstand von ca. 20 cm zu ihr gehabt. Es sei dann zu einem lauten Wortwechsel zwischen ihnen beiden gekommen, woraufhin der Beschuldigte G._____ ohne Vorwarnung mit seiner linken flachen Hand eine Ohrfeige auf deren rechte Wange erteilt habe. Aufgrund der Ohrfeige habe sich die Sonnenbrille von G._____, welche sie getragen habe, verschoben.