Sie hat es als erstellt erachtet, dass der Beschuldigte am 12. März 2022 gegen 13.18 Uhr auf dem Trottoir der Frey-Herosé-Strasse in Aarau seinen linken Ellbogen nach vorne gehoben und mit diesem I._____, welcher ihm entgegengekommen sei, absichtlich an dessen Oberkörper getroffen habe, woraufhin dieser zurückgeworfen worden sei. Am 19. Juni 2023 gegen 09.15 Uhr sei es beim Balänenweg in Aarau nach einer Beinahekollision und einem lautstarken Wortwechsel zwischen dem Beschuldigten und G._____ gekommen. Der Beschuldigte habe anlässlich dieser Auseinandersetzung G._