abgefunden, seinen Vater O._____ mit seinen massiven Faustschlägen und peitschenartig ausgeführten Hieben mit einem Gurt mit einer metallischen Gürtelschnalle gegen den Kopf tödlich zu verletzen. Dass der Beschuldigte in der Absicht gehandelt hat, seinen Vater mindestens möglicherweise umzubringen, steht sodann im Einklang mit seiner eigenen Aussage, welche er am Tatort nach erfolgter Rechtsbelehrung gegenüber dem Polizisten C._____ getätigt hat.