ist (vgl. ST.2022.275 UA act. 797), ausgeholt und diesen u.a. mehrmals peitschenartig mit vollem Schwung gegen den Kopf von O._____ geschleudert. Die Energie, welche sich aufgrund des Ausholens mit dem Gurt und der Schwungbewegung und damit aus den Hieben mit dem Gürtel ergeben hat, zeigt sich eindrücklich anhand der Verletzungen von O._____, die dieser auch auf dem Oberkörper erlitten hat und bei welchen die Form der Gürtelschnalle in Form von Abdrücken deutlich erkennbar ist (vgl. ST.2022.275 UA act. 807). Mithin handelt es sich beim verwendeten Gurt mit der metallischen Gürtelschnalle aufgrund seiner Beschaffenheit und angesichts der konkreten Verwendung – wie der Beschuldigte selbst