2.2. In tatsächlicher Hinsicht ist erstellt und im Berufungsverfahren unbestritten geblieben, dass es in der Nacht vom 28./29. April 2022 zwischen 23.50 Uhr und 00.15 Uhr in der Wohnung an der U-Strasse […] in V._____ zu einer gewalttätigen Auseinandersetzung zwischen dem Beschuldigten und dessen Vater O._____ gekommen ist. Ebenfalls erstellt und unbestritten geblieben ist, dass der Beschuldigte seinen Vater O._____ im Rahmen dieser Auseinandersetzung mehrmals kräftig mit der Faust ins Gesicht geschlagen, diesen mit seinen Fingernägeln unterhalb des linken Auges gekratzt und mit der Gürtelschnalle eines Ledergurts mindestens je zweimal am Kopf, am Rücken sowie am Oberarm getroffen hat. Der