Gegenstand Versuchte vorsätzliche Tötung usw. -2- Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. 1.1. Am 20. Dezember 2022 erhob die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau Anklage gegen den Beschuldigten wegen versuchter vorsätzlicher Tötung gemäss Art. 111 StGB i.V.m. Art. 22 Abs. 1 StGB und Tätlichkeiten gemäss Art. 126 Abs. 1 StGB. 1.2. Mit Strafbefehl vom 17. August 2023 sprach die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau den Beschuldigten der Tätlichkeiten gemäss Art. 126 Abs. 1 StGB schuldig und verurteilte ihn zu einer Busse von Fr. 300.00, ersatzweise drei Tage Freiheitsstrafe. Der Beschuldigte erhob dagegen am 21. August 2023 Einsprache.