Von einer nachhaltigen Einsicht und Reue des Beschuldigten kann nicht ausgegangen werden. Weitere relevante, sich auf die Strafhöhe auswirkende Täterkomponenten sind nicht ersichtlich. Der Beschuldigte ist 24 Jahre alt, ledig, kinderlos und lebt alleine (act. 165; Protokoll der Berufungsverhandlung S. 11). Er gehe gerne ins Fitnesstraining und verbringe gerne Zeit mit seiner Familie und mit zwei - 13 -