3.3.2. Die Einsatzstrafe wäre nunmehr für den Angriff und die versuchte einfache Köperverletzung angemessen zu erhöhen oder es wäre – wo dies bei einer konkreten Einzelfallbetrachtung aufgrund der Schwere des Verschuldens möglich wäre – zusätzlich eine Geldstrafe auszufällen. Zudem würde sich die Täterkomponente leicht straferhöhend auswirken: