__ jedoch einzig dem Zufall zu verdanken. Der Beschuldigte hat alles getan, was für die Vollendung des Tatbestands der schweren Körperverletzung notwendig gewesen wäre. Insgesamt rechtfertigt es sich unter den vorliegenden Umständen, den Versuch im Umfang von 2 Jahren strafmindernd zu berücksichtigen, so dass die Einsatzstrafe für die versuchte schwere Körperverletzung auf 3 Jahre festzusetzen ist.