_ nach dem Faustschlag des Beschuldigten auf dem Boden zu liegen kam, hätte er ohne Weiteres von ihm ablassen können. Stattdessen hat er jedoch mit einem Fusstritt erneut heftig auf diesen eingewirkt. Je leichter es aber für ihn gewesen wäre, die körperliche Integrität von B._____ zu respektieren, desto schwerer wiegt die Entscheidung dagegen (vgl. BGE 127 IV 101 E. 2a; BGE 117 IV 112 E. 1; Urteil des Bundesgerichts 6B_91/2022 vom 18. Januar 2023 E. 3.4.3).