vor, an der sich der Beschuldigte, der zusammen mit seinen Begleitern auf B._____ losgestürmt ist und diesen geschlagen und getreten hat, wissentlich und willentlich beteiligt hat. B._____ ist durch den Angriff in der Bahnhofsunterführung verletzt worden (siehe oben), womit auch die objektive Strafbarkeitsbedingung von Art. 134 StGB erfüllt ist.