__ habe angegeben, er habe einen Anhänger des FC Basel bei der Treppe «touchiert», und E._____ habe ausgesagt, sie habe leere Bierbecher gegen den Rücken des Täters geworfen (Berufungsbegründung S. 11 mit Verweis auf act. 167, 89 und 101), handelt es sich um Umstände, die den ersten Vorfall beim Treppenabgang zur Bahnhofs- -9-