2.5. Der Beschuldigte ist zusammen mit drei weiteren Anhängern des FC Basel auf B._____ losgestürmt, wobei der Beschuldigte und einer seiner Begleiter B._____ körperlich durch einen Faustschlag und Fusstritt bzw. durch einen Fusstritt angegriffen haben. Aus den Videoaufnahmen ist ebenfalls ersichtlich, dass von B._____ und seiner Gruppe währenddessen keinerlei körperliche Einwirkungen gegen den Beschuldigten und seine Begleiter ausgegangen sind. Soweit sich der Beschuldigte darauf beruft, er habe ausgesagt, ein Kollege von ihm sei von einer halbvollen Bierdose getroffen worden, C._____ habe angegeben, er habe einen Anhänger des FC Basel bei der Treppe «touchiert», und E.__