_ diesen wehrlos ausgeliefert war, war die Gefahr einer lebensgefährlichen Kopfverletzung besonders hoch. Dass ein derart wuchtiger Faustschlag und Fusstritt gegen den Kopf eines den Angriff nicht erwartenden bzw. am Boden liegenden Opfers zu schwerwiegenden Beeinträchtigungen der körperlichen Integrität führen kann, entspricht der allgemeinen Lebenserfahrung und war dem Beschuldigten, der in seiner Kindheit Kickboxen praktiziert hat (act. 159), bewusst, hat er den Fusstritt gegen den Kopf von B._____ doch mit der Begründung bestritten, er wisse was passieren könne (act. 161), und wenn er ihn wirklich getroffen hätte, wäre B._____ definitiv nicht mehr so aufgestanden (act. 162). Aus dem