_ ausgesagt, dass seine gebrochene Nase auf den Faustschlag beim Treppenabgang und seine Augenverletzung auf die Einwirkungen in der Bahnhofsunterführung zurückzuführen seien (Protokoll der Berufungsverhandlung S. 5 f.). E._____ hat damit übereinstimmend ausgesagt, B._____ habe nach dem Vorfall beim Treppenabgang an der Nase geblutet und nach dem zweiten Vorfall ein geschwollenes, blau unterlaufenes Auge gehabt (act. 103). Gestützt auf diese Aussagen ist für das Obergericht erstellt, dass mindestens die Augenverletzungen von B._____ auf die Einwirkungen gegen seinen Kopf während des Vorfalls in der Bahnhofsunterführung zurückzuführen sind.