B._____ hat anlässlich seiner ersten Einvernahme am 29. September 2022 ausgesagt, er habe den Nasenbeinbruch beim ersten Vorfall beim Treppenabgang erlitten. Er sei dort auf die Nase geschlagen worden und habe sofort geblutet (act. 68). Die Augenverletzung habe er vermutlich durch den Faustschlag in der Bahnhofsunterführung erlitten, da er gegen sein linkes Auge geschlagen worden sei (act. 69). Auch anlässlich der Berufungsverhandlung hat B._____ ausgesagt, dass seine gebrochene Nase auf den Faustschlag beim Treppenabgang und seine Augenverletzung auf die Einwirkungen in der Bahnhofsunterführung zurückzuführen seien (Protokoll der Berufungsverhandlung S. 5 f.).