2. Mit Urteil vom 7. Dezember 2023 sprach das Bezirksgericht Aarau den Beschuldigten im Sinne der Anklage schuldig und verurteilte ihn zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 3 Jahren mit einem vollziehbaren Anteil von einem Jahr und einem bedingt zu vollziehenden Anteil von zwei Jahren, Probezeit drei Jahre, sowie einer Busse von Fr. 100.00.