7.3. Der Beschuldigte wird verpflichtet, der Privatklägerin C._____ für das erstinstanzliche Verfahren eine Parteientschädigung von Fr. 2'636.65 zu bezahlen. 7.4. Die Privatklägerin A._____ hat ihre erstinstanzlichen Parteikosten selbst zu tragen. Zustellung an: […] Hinweis zur Bedeutung der teilbedingt ausgesprochenen Strafe (Art. 44 Abs. 3 StGB)