Berufungsverhandlung S. 5 und S. 10). Nachdem die Kinder jedoch unter der alleinigen Obhut der Ex-Frau des Beschuldigten stehen und diese den Beschuldigten im Falle einer Landesverweisung nicht nach Sri Lanka begleiten würden, steht auch fest, dass die Kinder bei der Ex-Frau des Beschuldigten in der Schweiz bleiben. Das Kontaktrecht könnte bei einer Landesverweisung somit nur mit modernen Kommunikationsmitteln und allenfalls – nebst Treffen im Heimatland – über bewilligungsfähige Kurzaufenthalte aufrecht erhalten werden (vgl. Urteil des Bundesgerichts 6B_1107/2019 vom 27. Januar 2020 E. 2.6.4 mit Hinweisen). - 23 -