Weiter wurde er mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Luzern vom 13. Dezember 2011 u.a. wegen Sachbeschädigung zu einer bedingten Geldstrafe von 15 Tagessätzen à Fr. 110.00, sowie einer Busse von Fr. 400.00 bestraft (MIKA-Akten S. 86 ff.). Mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Lenzburg- Aarau vom 17. Oktober 2018 wurde er sodann u.a. wegen mehrfacher Verletzung der Verkehrsregeln durch mangelnde Aufmerksamkeit sowie durch ungenügenden Abstand beim Hintereinanderfahren zu einer Busse von Fr. 1'000.00 verurteilt (MIKA-Akten S. 187).