2010 wegen diverser Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz zu einer bedingten Geldstrafe von 25 Tagessätzen à Fr. 30.00, Probezeit 3 Jahre, sowie einer Busse von Fr. 1'200.00 verurteilt. Weiter wurde er mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Luzern vom 13. Dezember 2011 u.a. wegen Sachbeschädigung zu einer bedingten Geldstrafe von 15 Tagessätzen à Fr. 110.00, sowie einer Busse von Fr. 400.00 bestraft (MIKA-Akten S. 86 ff.).