So hat der Beschuldigte über beinahe zehn Monate hinweg seine Ex-Frau, C._____, mittels insgesamt über 80 Anrufen, teilweise mitten in der Nacht, kontaktiert und hat dabei jeweils Voicemails hinterlassen (vgl. vorinstanzliches Urteil E. 4; Anklageziffer 4). Mithin erscheint für die zahlreichen Missbräuche einer Fernmeldeanlage, auch unter Berücksichtigung der finanziellen Verhältnisse des Beschuldigten, eine Busse von insgesamt Fr. 1'000.00 angemessen.