Insgesamt ist hinsichtlich dieser Beschimpfungen von einem jeweils noch leichten bis mittelschweren Verschulden und – bei isolierter Betrachtung – einer angemessenen Einzelstrafe von je 10 bis 30 Tagessätzen Geldstrafe auszugehen. Im Rahmen der Asperation ist zwar zu berücksichtigen, dass - 17 -