Muss das erstinstanzliche Gericht das Urteil begründen, so stellt es innert 60 Tagen, ausnahmsweise 90 Tagen, der beschuldigten Person und der Staatsanwaltschaft das vollständig begründete Urteil zu (Art. 84 Abs. 4 StPO). Wie der Beschuldigte zurecht geltend macht (Plädoyer des amtlichen Verteidigers an der Berufungsverhandlung S. 11 f.), wurde diese Frist deutlich überschritten, indem das begründete Urteil vom 8. Juni 2023 erst am 7. Februar 2024 (GA act. 470 ff.) und somit rund 8 Monate später zugestellt worden ist.