Nach dem Gesagten ist von einer voll erhaltenen Schuldfähigkeit auszugehen. Auch war es nicht so, dass sich der Beschuldigte in einer subjektiv als aussichtslos empfundenen Lage befunden hätte. Insbesondere ist nicht ersichtlich, weshalb er nicht einfach darauf verzichtet hat, im Auto Alkohol zu konsumieren bzw. sich überhaupt ins Auto zu begeben. Auch sind keine Gründe dafür ersichtlich, wieso er die innerorts zulässige und signalisierte Höchstgeschwindigkeit nicht eingehalten hat.